ABFLUGORT
WO SOLL ES HINGEHEN?
1 REISENDER?
Flüge
Mietwagen
Wie können wir Ihnen helfen?
 
 

Familien und Kinder

Reisen mit Kindern

Bei SkyAlps stehen die Bedürfnisse der Passagiere immer an erster Stelle, auch die der Kleinsten. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die für Kinder vorgesehenen Leistungen.

 

KINDER IM ALTER VON 0 BIS 2 JAHREN

Kinder im Alter zwischen 0 und 2 Jahren reisen kostenlos. Aus Sicherheitsgründen wird ihnen kein Sitzplatz zugewiesen, sie reisen auf dem Schoß ihrer Eltern/Betreuer. Unabhängig vom gebuchten Tarif wird ihnen nur ein Handgepäck zugewiesen, das aus einem kleinen Trolley (bis zu 8 kg Gewicht) oder einem faltbaren Kinderwagen bestehen kann (der bis zur Treppe des Flugzeugs genutzt werden kann und dann dem Abfertigungspersonal übergeben werden muss, damit er im Frachtraum verstaut wird). Kleinkinder dürfen kleine Mengen an Getränken oder Lebensmitteln an Bord des Flugzeugs mitnehmen. Bitte beachten Sie: Kinder müssen bei Reisen ins Ausland einen gültigen Ausweis mit sich führen.

 

KINDER ZWISCHEN 2 UND 11 JAHREN

Kinder zwischen 2 und 11 Jahren reisen zu einem ermäßigten Tarif (30% Ermäßigung). Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für Erwachsene. Wenn sie nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, müssen sie den "Unaccompanied Minor Service" über den SkyAlps-Kundendienst (Tel +39 0471 060950 - reservation(at)skyalps.com) buchen.

Minderjährige ohne Begleitung

Wir wissen, dass unbegleitete Minderjährige eine besondere Betreuung benötigen. Mit unserem Service wollen wir sie in allen Phasen ihrer Reise betreuen, vom Check-in bis zur Ankunft am Zielort.

 

WIE FUNKTIONIERT DER SERVICE?

 

Der Service "Unbegleitete Minderjährige" muss für Minderjährigen zwischen 5 und 13 Jahren bei Inlandsflügen und von Minderjährigen zwischen 5 und 14 Jahren bei Auslandsflügen beantragt werden, die allein oder in Begleitung eines Minderjährigen reisen. Der Service kostet 55 € pro Strecke und Passagier.

 

Minderjährige Passagiere zwischen 14 und 17 Jahren, die allein auf Inlandsstrecken reisen, und Minderjährige zwischen 15 und 17 Jahren, die allein auf internationalen Strecken reisen, müssen NICHT den Service "Unbegleitete Minderjährige" in Anspruch nehmen. Diese Fluggäste können gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses reisen, je nach Reiseziel. Auf Wunsch können sie jedoch den Service "Unbegleitete Minderjährige" buchen, indem sie die unten aufgeführten Unterlagen vorlegen.

 

Für die Flugbuchung, die Ausstellung des Tickets und die gleichzeitige Aktivierung des Dienstes ist es erforderlich, den SkyAlps-Kundendienst (+39 0471 060 950 - reservation(at)skyalps.com) zu kontaktieren und die persönlichen Daten und die Telefonnummer der Person mitzuteilen, die das Kind zum Abflughafen begleitet, sowie der Person, die es am Ankunftsflughafen abholen wird.

 

Beim Check-in werden die Begleitpersonen des Minderjährigen über die Modalitäten des Dienstes informiert. In jedem Fall muss die Person, die den Minderjährigen zum Abflughafen begleitet hat, aus Sicherheitsgründen bis 30 Minuten nach Abflug am Flughafen bleiben. Minderjährige werden während der gesamten Reise bis zum Zusammentreffen mit der Person, die sie am Ankunftsflughafen abholt, von Flughafen-/SkyAlps-Personal betreut.

 

ERFORDERLICHE DOKUMENTE


Minderjährige italienischer Staatsangehörigkeit müssen bei der Abfertigung folgende Dokumente vorlegen:

 

  • Ausweis der Person, die den Minderjährigen zum Flughafen begleitet;
  • ein für die Reise gültiges Ausweisdokument des Minderjährigen;
  • bei internationalen Reisen eines italienischen Minderjährigen die von den Botschaften, Konsulaten, Kommissariaten oder Polizeidienststellen ausgestellte Begleiterklärung, in der SkyAlps als Begleiter des Minderjährigen eingetragen ist.

 

Darüber hinaus muss das folgende Formular ausgefüllt werden:

 

  • das Formular für unbegleitete Minderjährige, das beim Check-in am Abflughafen erhältlich ist.

 


Für Minderjährige mit einer anderen als der italienischen Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes, um Informationen über die erforderlichen Dokumente zu erhalten.