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GEPÄCKVORSCHRIFTEN

Handgepäck

  • Die maximale Größe des Handgepäcks beträgt 55 x 40 x 23 cm und das zulässige Höchstgewicht 8 kg.
  • Das Handgepäck muss sicher in die Fächer passen, die Fächer müssen von den Flugbegleitern problemlos geschlossen werden können.
  • Übergroßes und/oder überschweres Handgepäck wird als aufzugebendes Gepäck deklariert, wofür eine Gebühr von 44,00 € erhoben wird.
  • Zusätzlich zum kostenlosen Handgepäck darf jeder Passagier einen persönlichen Gegenstand, z.B. Handtasche, kleiner Rucksack, Dokumententasche, Kameratasche oder Ähnliches mit sich führen. Die maximale Größe beträgt 40 x 30 x 20 cm.
  • Für Kinder unter 4 Jahren ist es möglich, einen zusammenklappbaren Kinderwagen als Handgepäck mitzunehmen: Der Kinderwagen kann bis zur Treppe des Flugzeugs benutzt werden, danach muss er dem Bodenpersonal übergeben werden, das ihn im Frachtraum verstaut. Bei der Ankunft wird der Kinderwagen unter der Flugzeugtreppe zurückgegeben und kann zum Verlassen des Flughafens benutzt werden.

      

Erlaubte Gegenstände im Handgepäck

  • Persönliche Gegenstände (Kleidung, Accessoires, Spielzeug...);
  • Fotografische Ausrüstung;
  • Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von jeweils höchstens 100 ml, insgesamt also maximal 1 Liter pro Passagier;
  • Lebensmittel, vorzugsweise vakuumverpackt;
  • Medikamente (wenn sie in flüssiger Form und in einer Menge von mehr als 100 ml mitgeführt werden, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden);
  • Elektronische Zigaretten (dürfen nicht während des Fluges benutzt werden).
  • Für Kinder unter 2 Jahren: Nahrung für die Dauer des Flugs.

 

Verbotene Gegenstände im Handgepäck

  • Waffen (sowohl Sport- als auch Spielzeugwaffen), wie Gewehre, Druckluftwaffen, Schleudern, Harpunen, Bögen, Pfeile, Feuerwerkskörper und dergleichen;
  • Stumpfe oder scharfe Gegenstände, einschließlich Messer, Scheren, Rasierklingen, scharfe Arbeitswerkzeuge und ähnliches;
  • Leicht entflammbare Chemikalien;
  • Potenziell gefährliche Gegenstände, wie Stöcke, Baseballschläger, Drohnen, Arbeitsgeräte usw.

 

Bei besonderen Anforderungen wenden Sie sich bitte an unser Buchungsbüro: +39 0471 060950, reservation(at)skyalps.com.

Aufzugebendes Gepäck

  • Das zulässige Höchstmaß beträgt 100 x 50 x 80 cm bei einem Höchstgewicht von 15 kg (bzw. 30 kg beim SkyPLUS-Tarif).
  • Das Pooling von Gepäckstücken ist zwischen Passagieren, die auf derselben Flugreservierung gebucht sind und/oder mit demselben Flug reisen, nicht erlaubt.
  • Es ist verboten, elektronische Geräte mit Lithiumbatterien im aufzugebenden Gepäck mitzuführen.
  • Bitte beachten Sie: Für Kinder unter 2 Jahren ist kein aufzugebendes Gepäck im Ticket enthalten.

 

  • Für Gepäckstücke, die das zulässige Höchstgewicht überschreiten, wird ein Aufpreis gemäß der nachstehenden Tabelle erhoben:
01 - 05 kg 33,00 €
06 - 10 kg 44,00 €
10 - 17 kg 55,00 €
   

Sportausrüstung

Für alle sportbegeisterten Fluggäste gibt es die Möglichkeit, Sportausrüstung mit in den Urlaub zu nehmen. Folgende Gegenstände sind zugelassen: 

 

  • Golftaschen;
  • Angelausrüstung;
  • Ski- oder Snowboardausrüstung;
  • Surfausrüstung;
  • Tauchausrüstung mit entleerten Tauchflaschen, entfernter Stromquelle bzw. mit im ausgeschalteten Zustand gesicherten Lampenschaltern;
  • Fahrräder in einer Fahrradtransportbox mit entlüfteten Reifen und abmontierten Pedalen.

 

Die Aufgabe der Sportausrüstung kostet 55,00 € und darf ein Höchstgewicht von ca. 15-20 kg haben, wobei die Abmessungen je nach Gegenstand variieren.

 

Die Mitnahme von elektronischen Fahrrädern und anderen Fortbewegungsmitteln, die mit Lithium-Batterien betrieben werden (Lithium Powered Personal Devices) ist untersagt. Diese Regelung gilt unabhängig von der Leistung der Batterie.

 

Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Sportgepäckstücke auf jedem Flug ist begrenzt. Wenn der Service nicht mehr buchbar ist, ist es NICHT möglich, Sportgeräte durch die Buchung von zusätzlichem Gepäck zu transportieren.

Musikinstrumente

Alle Musikinstrumente, deren Summe der Abmessungen (55 cm Höhe, 35 cm Breite, 25 cm Dicke) 115 cm nicht überschreitet und deren Höchstgewicht 8 kg beträgt, können anstelle von Handgepäck kostenlos in einem Hartschalenkoffer befördert werden.

 

Hat das Musikinstrument dagegen Abmessungen zwischen 55x35x25 und 52x40x135 (einschließlich eines eventuellen Sockels, wenn dieser nicht abnehmbar ist) und ein Höchstgewicht von 55 kg, kann es nur dann in der Kabine befördert werden, wenn mindestens 48 Stunden vor Abflug ein zusätzlicher Sitzplatz reserviert wird, je nach Verfügbarkeit. Die Reservierung des zusätzlichen Sitzplatzes für das Musikinstrument kann nur über den SkyAlps-Kundendienst erfolgen (per E-Mail an reservation(at)skyalps.com  oder telefonisch unter +39 0471 060950). Alternativ ist es auch möglich, Musikinstrumente im Frachtraum zu befördern (auf Verantwortung des Fluggastes).

 

Wenn Sie sich entscheiden, mit Ihren Musikinstrumenten zu reisen (auf einem zusätzlichen Sitzplatz oder im Frachtraum), müssen Sie mindestens 60 Minuten vor der Check-in-Schlusszeit für andere Fluggäste am Check-in erscheinen.

Probleme mit dem Gepäck

Sollte Ihr Gepäck verspätet sein, verloren gehen oder beschädigt werden, wenden Sie sich bitte an den Lost & Found-Schalter am Ankunftsflughafen, um Unterstützung zu erhalten.

 

Verspätetes Gepäck

Sollte Ihr Gepäck verspätet ausgeliefert werden, erstattet SkyAlps einen Pauschalbetrag von maximal 75,00 € für die Kosten, die für den Kauf von Ersatzartikeln wie Toilettenartikel, Unterwäsche und Wechselkleidung anfallen. Um Unterstützung zu erhalten, wenden Sie sich an lf(at)skyalps.com. Um eine Erstattung anzufragen, senden Sie bitte eine E-Mail an claim(at)skyalps.com.
SkyAlps behält sich das Recht vor, die Erstattung zu verweigern, wenn der Antrag nicht den oben genannten Regeln entspricht.

 

Verlorenes Gepäck

Wenn Sie Ihr Gepäck bei Ankunft vermissen, melden Sie dies bitte am Lost & Found-Schalter Ihres Ankunftsflughafens. Unsere Mitarbeiter:innen werden sofort Maßnahmen ergreifen, um Ihr Gepäck zu finden und die Rückgabe zu veranlassen. SkyAlps übernimmt die Verantwortung für den Verlust, wenn das Gepäckstück nicht innerhalb von 21 Tagen nach Meldung gefunden wird. SkyAlps übernimmt keine Haftung für Verluste, die durch Fehler der Passagiere entstanden sind. 
Um eine Erstattung zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an claim(at)skyalps.com.

 

Beschädigtes Gepäck 

Wenn Ihr Gepäck beschädigt wurde, melden Sie den Schaden bitte unverzüglich dem Lost & Found-Schalter an Ihrem Ankunftsflughafen. Wenn das Büro geschlossen ist, haben Sie 7 Tage Zeit, um eine Schadensmeldung einzureichen. Um einen Schaden geltend zu machen, senden Sie bitte eine E-Mail an claim(at)skyalps.com.