Nützliche Informationen
Was Sie wissen sollten:
Wir behalten uns das Recht vor, ein ärztliches Attest einzufordern, das Ihre Flugreisetauglichkeit bestätigt.
Als Passagiere mit Behinderung gelten Personen, die einen Rollstuhl benötigen und/oder eine Seh- oder Hörbehinderung haben und/oder mit Blindenführhunden reisen.
Als Passagiere mit besonderen Bedürfnissen gelten folgende Personen:
- Schwangere oder Personen, die Medikamente oder medizinische Geräte benötigen
- Personen, die eine Bewegungshilfe benötigen
- Personen mit einem gebrochenen Bein
- Personen mit einer ansteckenden Krankheit
- Personen, die Sauerstoff für medizinische Zwecke benötigen.