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Reisedokumente

Italien und Länder des Schengen-Raums

Fliegen in Italien

Für EU-Bürger sind die folgenden Dokumente für Reisen im nationalen Hoheitsgebiet gültig: ein Personalausweis (Papier oder Plastikkarte), ein Reisepass und Dokumente, die gemäß Artikel 35, Absatz 2, des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 als gleichwertig anerkannt sind, nämlich:

  • Führerschein
  • Bootsführerschein
  • Rentenbuch
  • Zertifikat zur Durchführung von Heizungsanlagen
  • Waffenbesitzkarte

 

Fliegen in die europäischen Länder, die den Schengen-Vereinbarungen angehören

Dank der Schengen-Vereinbarungen können EU-Bürger einfach mit einem gültigen Personalausweis für die Ausreise oder mit ihrem Reisepass reisen. Passagiere, die keine EU-Bürger sind, dürfen ausschließlich mit dem Reisepass reisen.

 

Passagiere, die sich beim Check-in oder bei den Sicherheitskontrollen ohne geeignete Dokumente vorstellen, wird der Zugang zu allen SkyAlps-Flügen verweigert, es sei denn, es liegt eine spezifische schriftliche Genehmigung von den Strafverfolgungsbehörden vor.

Nicht-Schengen- und Nicht-EU-Länder

In den EU-Ländern, die das Schengen-Abkommen nicht unterzeichnet haben, sowie in Ländern außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich, es sei denn, es bestehen bilaterale Abkommen.

Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes oder des Transitlandes zu erkundigen, ob ein Visum erforderlich ist.

 

Vereinigtes Königreich

Ab dem 1. Oktober 2021 ist es gemäß den Bestimmungen der britischen Regierung nicht mehr möglich, mit dem Personalausweis in das Vereinigte Königreich einzureisen. Es ist notwendig, einen Reisepass mit einer Gültigkeit für die Dauer des Aufenthalts vorzulegen.

 

Passagiere, die sich beim Check-in oder bei den Sicherheitskontrollen ohne gültige Dokumente vorfinden, dürfen keinen SkyAlps-Flug antreten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Sicherheitsbehörden vor.