Der Komfort, die Sicherheit und die Zufriedenheit der Fluggäste sind für SkyAlps von größter Bedeutung. Deshalb schenken wir den Bedürfnissen von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität oder eingeschränkten sensorischen Fähigkeiten große Aufmerksamkeit.
Um einen auf die Bedürfnisse jedes Fluggastes zugeschnittenen Service zu gewährleisten, müssen Anträge auf Unterstützung für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität oder eingeschränkten sensorischen Fähigkeiten während des Buchungsvorgangs oder spätestens 48 Stunden vor Abflug gestellt werden. Außerdem ist es aus Sicherheitsgründen für Passagiere, die den Begleitungsservice gebucht habem. nicht möglich, online einzuchecken.
Bitte geben Sie bei der Buchung Ihres kostenlosen Assistenzdienstes an, welche Art von Hilfe Sie benötigen.
- Rollstuhlbegleitung bis zur Flugzeugtür (WCHR): Fluggast, der innerhalb des Flugzeugs selbständig gehen sowie Treppen hinunter- und hinaufsteigen kann, der aber einen Rollstuhl oder ein anderes Transportmittel benötigt, um längere Strecken innerhalb des Terminals zurückzulegen.
- Rollstuhlbegleitung ins Innere des Flugzeugs (WCHS): Fluggast, der innerhalb des Flugzeugs selbständig gehen kann, aber keine Treppen hinunter- oder hinaufsteigen kann und einen Rollstuhl oder ein anderes Transportmittel benötigt, um sich innerhalb des Terminals zu bewegen.
- Rollstuhlbegleitung für einen nicht gehfähigen Fluggast (WCHC): ein nicht gehfähiger Fluggast, der mit seinem eigenen Rollstuhl reisen kann und ab dem Zeitpunkt der Ankunft am Flughafen, während aller Phasen des Ein- und Aussteigens, einschließlich der Zeit an Bord des Flugzeugs, bis zum Ende des Flugs und der Ankunft am Zielort Hilfe benötigt.
- Begleitung für Hörgeschädigte (DEAF): Fluggast mit teilweiser oder vollständiger Einschränkung des Hörvermögens und der verbalen Kommunikation.
- Begleitung für Sehbehinderte (BLIND): Fluggast mit teilweiser oder vollständiger Sehbehinderung.
- Begleitung von Personen mit geistiger Beeinträchtigung (DPNA): Fluggast mit kognitiven, intellektuellen und verhaltensbedingten Einschränkungen. Ein Fluggast mit einer intellektuellen oder kognitiven Beeinträchtigung kann je nach Art der erforderlichen Unterstützung und dem Grad der Autonomie allein oder in Begleitung reisen.
SkyAlps behält sich das Recht vor, die Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Fluggastes zu überprüfen.
Die Möglichkeit, medizinische Hilfsgeräte und Mobilitätshilfen mit an Bord zu nehmen und während des Fluges zu nutzen, unterliegt der Genehmigung durch SkyAlps nach Überprüfung ihrer physischen und technischen Eigenschaften und somit ihrer Kompatibilität mit den Besonderheiten unseres Flugzeugs. Fluggäste, die spezielle medizinische Hilfsgeräte und Mobilitätshilfen benötigen, wie z. B. elektrische Rollstühle, Sauerstofftherapiegeräte oder andere elektronische Geräte, die während des Fluges verwendet werden sollen, werden gebeten, sich mit dem SkyAlps-Kundendienst (
Fluggäste, die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Laktoseintoleranz oder Glutenunverträglichkeit leiden, können Snacks anfordern, die ihren Bedürfnissen angepasst sind. Der Antrag muss mindestens 48 Stunden vor dem Flug per E-Mail an reservation(at)skyalps.com gestellt werden.
Zertifizierte Assistenzhunde (BDGR) dürfen mit SkyAlps immer kostenlos reisen, wenn sie ihr spezielles Geschirr für die Dauer des Fluges tragen. Reservierungen für diesen Service können nur über den SkyAlps-Kundendienst vorgenommen werden (reservation(at)skyalps.com - +39 0471 060950).
Innerhalb der ersten 2 Tage (48 Stunden) nach dem Anlegen eines Gipsverbandes gelten für die Flugreise folgende Voraussetzungen:
- Ein offizielles Dokument, das das Datum der Gipsanlegung bestätigt;
- Ein ärztliches Attest, das die Flugtauglichkeit bescheinigt;
- Der Gipsverband muss längsseitig geöffnet sein (der Schnitt muss im Krankenhaus oder vom medizinischen Dienst am Flughafen vorgenommen worden sein);
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Eine vom Passagier unterzeichnete Haftungsfreistellung (Indemnity Form).
Nach Ablauf von 48 Stunden nach dem Anlegen des Gipses kann der Passagier ohne medizinische Einschränkungen reisen, jedoch sind weiterhin erforderlich:
- Ein offizielles Dokument, das das Datum der Gipsanlegung bestätigt;
- Eine unterzeichnete Haftungsfreistellung (Indemnity Form).
Passagiere, die Zweifel an ihrer Flugtauglichkeit haben, werden gebeten, sich an den SkyAlps-Kundendienst zu wenden (reservation(at)skyalps.com, +39 0471 060950), um die Beförderungsbedingungen zu klären, ggf. zusätzliche Maßnahmen zu vereinbaren und eine sichere und angenehme Reise zu gewährleisten. In bestimmten Fällen kann dennoch ein ärztliches Attest über die Flugtauglichkeit verlangt werden.